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Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer, Hybridfahrzeug

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letzte Antwort am 30.07.2020 10:25:12 von PfennigFuchser
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SophieLa
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
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Hallo ihr Lieben,

 

ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit.

Ein Mandant von mir möchte seinem Arbeitnehmer gerne ein Hybridfahrzeug auch für private Fahrten überlassen, damit bin ich gerade etwas überfordert .. 🙄

Bei Hybridfahrzeugen wird ja nur der halbe Bruttolistenpreis zur Berechnung der 1%-Methode herangezogen, d.h. ich trage bei meinem Beispiel (Bruttolistenpreis eigentlich: 40.000 EUR) in Lodas beim Mitarbeiter als BLP nur 20.000 EUR ein, richtig?

Wo kann ich dann den tatsächlichen BLP eingeben, dass er sich die richtigen Werte für die USt zieht?

 

Danke schon mal im Voraus und noch einen schönen Donnerstag. 

 

Liebe Grüße, 

Sophie

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
466 Mal angesehen

Hallo Sophie,

 

das geht nirgendwo.

 

Die Differenz muss manuell in der Buchhaltung nachgebucht werden. Es gibt hierzu auch ein Info-Dokument von der DATEV. Allerdings kann ich das gerade nicht finden.

 

 

Gruß

Björn

PfennigFuchser
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
462 Mal angesehen

Hinweis im  Dokument 5303259 :

 

"Umsatzsteuerliche Betrachtung bei reduziertem Brutto-Listenpreis

Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung eines Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, sodass sich die Umsatzsteuer aus dem ungeminderten Brutto-Listenpreis errechnet. Die fehlende Umsatzsteuer muss deshalb manuell über die Finanzbuchführung erfasst werden."

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letzte Antwort am 30.07.2020 10:25:12 von PfennigFuchser
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