Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit.
Ein Mandant von mir möchte seinem Arbeitnehmer gerne ein Hybridfahrzeug auch für private Fahrten überlassen, damit bin ich gerade etwas überfordert .. 🙄
Bei Hybridfahrzeugen wird ja nur der halbe Bruttolistenpreis zur Berechnung der 1%-Methode herangezogen, d.h. ich trage bei meinem Beispiel (Bruttolistenpreis eigentlich: 40.000 EUR) in Lodas beim Mitarbeiter als BLP nur 20.000 EUR ein, richtig?
Wo kann ich dann den tatsächlichen BLP eingeben, dass er sich die richtigen Werte für die USt zieht?
Danke schon mal im Voraus und noch einen schönen Donnerstag.
Liebe Grüße,
Sophie
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Sophie,
das geht nirgendwo.
Die Differenz muss manuell in der Buchhaltung nachgebucht werden. Es gibt hierzu auch ein Info-Dokument von der DATEV. Allerdings kann ich das gerade nicht finden.
Gruß
Björn
Hinweis im Dokument 5303259 :
Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung eines Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, sodass sich die Umsatzsteuer aus dem ungeminderten Brutto-Listenpreis errechnet. Die fehlende Umsatzsteuer muss deshalb manuell über die Finanzbuchführung erfasst werden."