Hallo Lohnexperte, vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung, dass ich mich nicht eher gemeldet habe, war nicht unhöflich von mir, sondern nur meiner Teilzeitbeschäftigung geschuldet😏... Auf die 156 Stunden komme ich, da es die 36 Wochenstunden x 13 : 3 als Grundlage der durchschnittlichen Monatsstunden sind. Diese, so erklärte mir meine Kollegin, dürfen auch nicht geändert werden, da es sich ja um einen Gehaltsempfänger handelt und nicht um einen Stundenlöhner... Ich bin halt sehr unsicher, was überhaupt die "richtige"/rechtliche Grundlage für eine Berechnung von Kurzarbeit bei Gehaltempfängern ist ... Meinem Gefühl nach würde ich auch für jeden abzurechnenden Monat Kurzarbeit die tatsächlich gearbeiteten Ist-Stunden addieren und die eigentlich zu leistenden Soll-Stunden (gemäß den SV-Tagen für diesen Monat) ebenfalls addieren. Dann selbstverständlich Soll- minus Ist-Stunden und Ergebnis sind die Kug-Stunden. Unter den PSD würde ich für jeden Monat die neu auszurechnenden Soll-Stunden, nach SV-Tagen und natürlich nach den hinterlegten individuellen Wochenarbeitszeiten, eintragen. Muss sonst noch irgend etwas irgendwo anders verändert werden?? Wenn dieser Mitarbeiter jetzt erkrankt, sagen wir mal vom 17.-21.8, dann würde ich in der monatlichen AZ die 151,20 Sollstunden erfassen, in den Fehlzeiten des MA ganz normal die Fehlzeit mit Entgeltfortzahlung mit AU für diese Zeit einstellen und müsste dann aber, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in der Erfassungstabelle Kalendarium für diesen MA jeden einzelnen SV-Tag mit 3,2 Kug bzw. 3,2 WK vermerken.... (So wird dann auch ein AAG-Antrag zur Erstattung für den AG erstellt) Ist das Ganze so richtig gedacht? Mein größtes Problem hierbei ist eigentlich nur die Begründung für meine Kollegin, warum man es so macht und nicht die 156, für sie nicht zu ändernden Stunden, nimmt...😲 Liebe Grüße und allen ein schönes Wochenende!!!
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