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Lodas Lohnsteuerbescheinigung Korrektur Zeile 22

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letzte Antwort am 24.02.2022 14:30:32 von Jacqueline_Schön
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Subu
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Hallo in die Gruppe,

 

ich habe ein Verständnis-Problem mit dem Dokument 1023081 und hoffe auf Hilfe🙂...

 

Für die anstehende Februar-Abrechnung habe ich eine Probeabrechnung für unseren Mandanten gemacht. 

Im Fehler-/Hinweisprotokoll heißt es (zu den beiden AN, die 2020 in Quarantäne waren und deren Lst-Bescheinigung in 2021 auch in Zeile 22a falsch waren):

Um die Lst-Bescheinigung zu korrigieren, ist eine Nachberechnung für 12/21 nach Entstehungsprinzip zwingend erforderlich. Für alle Arbeitnehmer mit entsprechender Fehlzeit wird daher eine automatische Nachberechnung angestoßen. In einigen wenigen Konstellationen führt dies, aus technischen Gründen, jedoch leider nicht zu der erforderlichen Korrektur. Prüfen Sie daher bitte alle Lohnsteuerbescheinigungen der aufgeführten Personalnummern.

Alle Details finden Sie im Dokument 1023081

Für folgende Personalnummern wurde eine automatische Nachberechnung angestoßen:

jetzt folgen die beiden betroffenen AN.

 

Und jetzt meine Verständnisfrage: 

was muss ich vor der Februar-Abrechnung konkret machen???

(In der Probeabrechnung wird keine Nachberechnung Dezember angezeigt)

In 01/22 zurückgehen, dort eine Nachberechnung Standard für den betroffenen AN (mit Entstehungsprinzip in seinen Personaldaten) vermerken und eine Wiederabrechnung des Januar machen?

Und wie kann ich sehen, ob die Lohnsteuerbescheinigung für 2022 dann richtig korrigiert wurde? Denn in einer Probeabrechnung wird mir (soweit ich das weiß) keine neue Lohnsteuerbescheinigung angezeigt...

 

Ich hoffe sehr auf eure/Ihre Hilfe!!

 

LG, Subu

 

greese
Erfahrener
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Moin,

 

das ist ja eine der "Schwierigkeiten" von/mit Probeabrechnungen... Bei Lodas sieht man die Lohnsteuerbescheinigungen erst nach der Echtabrechnung.

 

Grüße

Greese

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Subu
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Das stimmt 😐 ...

 

Leider weiß ich jetzt trotzdem noch nicht, was ich genau machen muss..

 

LG

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alexandrairle
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Hallo,

 

ich hatte die gleiche Meldung und da wir eh eine Wiederholungsabrechnung Januar machen mussten, kann ich vielleicht helfen.

Sie müssen erstmal gar nichts machen. Im Hinweistext steht ja drin, dass es eine automatische Nachberechnung ist.

In unserem Fall war es so, dass eine neue Lohnsteuerbescheinigung mitkam und der Wert in Zeile 22a korrgiert war, sodass dieser nun identisch mit dem der Zeile 23a war.

Es kam auch nur die Lohnsteuerbescheinigung mit, sodass ein Anstoß von Ihnen mit Korrektur Dezember für die Probeabrechnungen eh nix bringen würde. Sie sehen erst nach Rückübertragung der Auswertungen ob sich tatsächlich was geändert hat.

 

Im Hinweisprotokoll sind ja die betroffenen Personalnummern aufgelistet, vielleicht schauen Sie mal nach, ob es bei den betroffenen überhaupt zu Abweichungen kommt.

 

Liebe Grüße

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Subu
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Hallo alexandrairle,

 

leider bin ich nicht in der "glücklichen" Lage, sowieso eine Wiederabrechnung für den Januar machen zu müssen😉....

 

Da, wie beschrieben, die Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung 2021 falsch sind, bin ich sehr unsicher, ob ich vor der Februar-Abrechnung noch die Wiederabrechnung Januar machen muss??

Ist denn überhaupt eine Wiederabrechnung Januar nach einer erfolgten Februar-Abrechnung noch möglich🙄?

 

LG

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alexandrairle
Beginner
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Nachricht 6 von 9
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Hallo 🙂

 

ne das haben Sie falsch verstanden, ich hätte den Hinweis ja jetzt auch erst bekommen, wenn ich den Februar abgerechnet hätte (Wir sind Bauhauptgewerbe, daher rechne ich den Februar erst Anfang März ab..) aber durch die Wiederholungsabrechnung habe ich den Hinweis in den Probeabrechnungshinweisprotokollen gesehen.

 

Also was ich damit sagen wollte, da es eine automatische Nachberechnung ist, wird die automatisch durchgeführt, wenn Sie das nächste Mal einen Monat abrechnen 🙂

 

Lieben Gruß

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backhaus
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Nachricht 7 von 9
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Hallo Miteinander.

 

Wir hatten auch diese Meldung im Fehlerprotokoll.
Bei uns betrifft es insgesamt 11 Mitarbeiter.

Wir haben heute die Abrechnung für 02/2022 gesendet und zwischenzeitlich auch schon die Auswertungen geholt.


Für sechs Fälle wurde mit der Abrechnung 02/2022 eine automatische Korrektur auf 12/2021 gemacht und es kam die korrigierte Lohnsteuerbescheinigung 2021.

In einem Fall kam zwar eine neue Lohnsteuerbescheinigung, allerdings sind keine korrigierten Werte ersichtlich.

Und in vier Fällen gibt es keine neue Lohnsteuerbescheinigung.

Scheinbar muss man tatsächlich einfach die Abrechnung für 02/2022 senden und dann sehen was zurückkommt.

Vielleicht hat aber nun einer von Ihnen eine Idee was jetzt mit meinen fünf Fällen ist, bei denen keine neue Lohnsteuerbescheinigung zurückkam?

 

Viele Grüße

A.B.

 

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Subu
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben gestern vor der Februar-Abrechnung eine Wiederabrechnung Januar mit Nachberechnung 12/21 für die betroffenen Mitarbeiter gemacht.

Bei allen kam danach eine neue korrekte Lohnsteuerbescheinigung 2021. Erst danach haben wir die Februar-Abrechnung erstellt.

 

Leider -bei uns zum Glück😉- hatten wir keine nicht korrigierte Bescheinigung, so dass ich nicht helfen kann.

 

Vielleicht haben andere aus der Community Tipps für eine Korrektur??

 

Allen ein schönes Wochenende!

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 9
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Hallo A.B.,


in unserem Hilfe-Dokument: Lohnsteuerbescheinigung 2021: Zeilen 22 und 24 enthalten fehlerhafte Werte erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen Fallkonstellationen.

 
Sollte dies keine Abhilfe schaffen, dann wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns, damit wir uns den Sachverhalt einmal ansehen können.  

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.02.2022 14:30:32 von Jacqueline_Schön
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