@Behnke schrieb: Eigentlich ist es gar kein "Muss" bei Datev. Ich verstehe das eher als Sicherheitsmaßnahme. Schließlich kann ich den Haken auch raus nehmen sofern mir die SV-Nr. vorliegt, dann ploppt jedes mal der Hinweis auf, dass ich das doch bitte nur deaktivieren sollte, wenn ich eine SV-Nr. habe. Das steht dann aber im Widerspruch zu § 5 Absatz 6 DEÜV. Dort heißt es: Alle persönlichen Angaben sind amtlichen Dokumenten zu entnehmen. Die Versicherungsnummer ist aus der Meldung der Datenstelle der Rentenversicherungsträger nach § 28a Absatz 3a Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zu entnehmen. Kann keine Versicherungsnummer nach Satz 2 übermittelt werden, hat der Beschäftigte den Versicherungsnummernachweis nach § 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch unverzüglich vorzulegen oder der Arbeitgeber hat die Vergabe einer Versicherungsnummer zu beantragen. Somit reicht danach für die Versicherungsnummer die Angabe des Arbeitnehmers oder die Vorlage eines Versicherungsnummernnachweises nur aus, wenn keine Rückmeldung der DRV erfolgen konnte.
... Mehr anzeigen