Ich will eine Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld übermitteln und erhalte im Übermittlungsprotokoll als Beginn der Arbeitsunfähigkeit das Datum des Krankengeldbeginns ausgewiesen.
Vorerkrankungen sind keine vorhanden. Der Zeitraum vom 11.09.2024 bis 22.10.2024 ist mit Krankheitszeiten belegt und der Begin des Krankengelds ab dem 23.10.2024 erfasst.
Mir fällt nichts mehr ein, woran es liegt, dass der 23.10.2023 als Begin der Arbeitsunfähigkeit erkannt wird.
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank.
Macht der bei mir auch. Liegt wahrscheinlich ander Frage davor: "Arbeitsentgelt weitergezahlt bis:".
Die Formulierung im Formular ist nur etwas unglücklich. Bei den Krankenkassen wird das aber richtig verstanden.
Hatte hierzu bisher keine Rückfragen wenn es so eindeutig war/ist.
Bei einer anderen Entgeltbescheinigung, die ich heute erstellt habe, macht er es richtig. Beginn der Arbeitsunfähigkeit entspricht dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wurde vielleicht beim Eintragen der K6-Zeiten ausversehen "nein" angeklickt, ob das mit der vorherigen Krankheit zusammengehört?
Vielleicht hiermit probieren:
Nein, das war es auch nicht, aber danke für den Tipp.
Ich scheine es gefunden zu haben. Der Mitarbeiter ist übergangslos von einem Betriebsunfall (KB) in eine "normale" Krankheit (K) rüber ins Krankengeld (K6). Ich hatte durchgehend "KB" und dann "K6" drin. Mit Umschlüsselung auf "K" ändert sich der Arbeitsunfähigkeitsbeginn auf den Beginn der "K"-Buchungen.
Die Krankenkasse gibt sich mit dem Datum zufrieden, also lasse ich das jetzt auch so.