Wenn im Grundbuch in diesem Fall eingetragen ist, dass die Geschwister Miteigentümer je zur Hälfte sind, ist es doch definitiv eine Bruchteilsgemeinschaft, denn bei der Erbengemeinschaft ist ja die Gemeinschaft als Eigentümerin eingetragen? Und es ist doch weiterhin eine Bruchteilsgemeinschaft, auch wenn die Miteigentümer nicht vollständig frei verfügen können, weil in Abt. II so etwas wie Nießbrauch oder Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft eingetragen ist?
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