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Grunsteuer

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letzte Antwort am 18.09.2022 11:56:37 von Vgth
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Zausel1978
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Hallo,

 

vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

 

Ich habe zwei Geschwister die gemeinsam Eigentümer eines Hauses sind. Je zur Hälfte.

 

Welche Eigentumsverhältnisse muss ich hier angeben?

 

Grundstücksgemeinschaft ausschl. von natürlichen Personen 

Bruchteilsgemeinschaft ? 

 

Vielen lieben Dank

 

 

salzinger
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 3
354 Mal angesehen

Ich nehme an die Geschwister haben das Grundstück nicht geerbt, denn dann wäre Erbengemeinschaft korrekt.

 

Ansonsten ist es wahrscheinlich eine Bruchteilsgemeinschaft,

außer das Grundstück wurde ausdrücklich als Gesamthandsvermögen einer GbR, OHG … erworben - das müsste aber aus dem Notarvertrag oder Grundbucheintrag hervorgehen.

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Vgth
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
287 Mal angesehen

Wenn im Grundbuch in diesem Fall eingetragen ist, dass die Geschwister Miteigentümer je zur Hälfte sind, ist es doch definitiv eine Bruchteilsgemeinschaft, denn bei der Erbengemeinschaft ist ja die Gemeinschaft als Eigentümerin eingetragen? Und es ist doch weiterhin eine Bruchteilsgemeinschaft, auch wenn die Miteigentümer nicht vollständig frei verfügen können, weil in Abt. II so etwas wie Nießbrauch oder Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft eingetragen ist?

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letzte Antwort am 18.09.2022 11:56:37 von Vgth
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