Moin, bei der Hochrechnung des Nettoentgelts werden die Beträge, die über Bewegungsdaten erfasst werden, nicht mit berücksichtigt. Dies führt dazu, dass die Feiertags-KUG-Stunden nicht mit in die Hochrechnung des Zuschusses einfließen. Um dies zu korrigieren, müssen Sie den Differenzbetrag, den Sie nach der ersten Berechnung erhalten, dem bisherigen Nettozuschuss hinzurechnen. Und dies müssen Sie ggf. mehrfach machen, bis Sie das gewünschte Ergebnis erzielen. Viele Grüße Uwe Lutz
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