Naja, etwas als rechtlich "geklärt" zu bezeichnen, wenn ein Amtsgericht eine Entscheidung getroffen hat, halte ich für verfrüht. Es mag ein Anhaltspunkt sein. Für eine rechtliche Auskunft an unseren Mandanten "So ist es!" reicht mir dies aber auf jeden Fall noch nicht. Viele Grüße Uwe Lutz
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