Meine Hauptsorge besteht im Moment darin, ob -anstatt den Anspruch auf die VWL in den Brutto-Bezügen im Gehalt "verschwinden" zu lassen- es nicht mehr Sinn machen würden, zusätzlich zum Gehalt eine Lohnart zu erstellen, in der eben dieser Anspruch (in meinem Fall 22,50) separat ausgewiesen wird. Im Falle einer Gehaltserhöhung z.B. wird sonst vom Gesamt-Brutto ausgegangen anstatt vom tatsächlichen Bruttolohn (in dem der eigtl. VWL-Anspruch ja dann enthalten wäre...)?!? Meine aktuelle Probeabr. sieht jetzt gerade folgendermaßen aus: 2000 Gehalt 2.265,00 (statt ursprünglich 2.242,50, incl 22,50 VWL-Anspruch 3040 Gehaltsverzicht, mtl. 22,50- 4700 Betriebl AV, AG, lfd, §3Nr.63EStG 4,50 4720 Betriebl AV, GH, lfd, §3Nr.63EStG 22,50 und bei den Netto-Abzügen 9820 Gehaltsverzicht bAV 22,50- Im Steuer und SV-Brutto sind die 22,50 nicht berücksichtigt, das müsste so passen denke ich?! Kann mir trotzdem jemand sagen, wie Ihr das bei den Brutto-Bezügen handhabt? Extra aufführen oder im Gehalt einberechnen??? Ein schönes Wochenende!!
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