Liebe Community,
folgender Sachverhalt: Ein AN befindet sich seit 01.05. in Kurzarbeit. Sein Mai-Gehalt wurde mit LuG Version 11.12 abgerechnet, also ohne Neuerungen bezgl. Erstattung der SV-Beiträge. Ich möchte nun den Antrag auf KUG stellen und hier auch die Erstattung der SV-Beiträge beantragen, allerdings fehlt mir hier der Betrag. Und auch weiß ich nicht, ob die Anlage zum Antrag "KUG-Abrechnungsliste" vollständig ist. Mir liegen also die Beträge für Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und Kug vor. Besteht die Möglichkeit, den Betrag für die pauschalierte SV-Erstattung manuell zu berechnen? Bzw. ist es möglich, für den einzelnen Mitarbeiter eine Wiederholungsabrechnung nur für den Monat Mai mit der neuen Programmversion zu erstellen?? Bin noch recht neu in der Anwendung von Lohn und Gehalt und hoffe auf Hilfestellungen... 🙂
Vielen Dank schon hier und Grüße
Iris Zimmermann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Zimmermann,
nachdem Sie die aktuelle Version 11.17 von Lohn und Gehalt installiert haben, können Sie den Monat 05/2020 nochmal abrechnen.
Setzen Sie hierzu den Monatsabschluss auf Mandantenebene über Abrechnung l Rücksetzen Monatsabschluss... zurück.
Im Anschluss können Sie die Lohnabrechnung für den jeweiligen Mitarbeiter wiederholen und den Monatsabschluss erneut durchführen.
Der Kug-Antrag wird dann mit der pauschalierten SV-Erstattung erstellt.
Tausend Dank für Ihre Hilfe- es scheint geklappt zu haben!!
Viele Grüße
IZ