Liebe Experten! 😉
Folgender Sachverhalt:
AG hat ab 01.06. eine betriebliche Krankenzusatzversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen, die monatlich direkt von ihm bezahlt wird. Monatliche Freigrenze für steuer- und sv-freie Sachbezüge von 44€ pro Mitarbeiter wird nicht überschritten (42,- pro MA/Monat). Habe nun unter Be-/Abzüge die Lohnart 2480 Sachbezug st/sv-frei verwendet. Auf der Probeabrechnung wird der Betrag jetzt bei den Brutto-Bezügen hinzugerechnet, aber bei den Netto-Abzügen nicht wieder abgezogen, was meines Erachtens richtig wäre, weil ja der AG die 42,-€ (wie VWL) gleich abführt. Wie gehe ich hier richtig vor??
Vielen Dank schon hier!
I.Z.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Könnte es vielleicht sein, dass die 2480 in den Lohnarteneigenschaften ohne Folgelohnart geschlüsselt ist?
...ja, ich bin gerade selber drauf gekommen 😉 Folgelohnart hat gefehlt. Jetzt klappt´s!
Vielen Dank!