@n_h_2015 genau das ist aber das Problem. Der Prüfer behauptet, dass die Befreiung nicht für die Sozialversicherung gilt. Also warum soll man sich befreien lassen, wenn ich die Sachbezüge auf jeden Fall ins Lohnkonto mit aufnehmen muss, damit sie nicht verbeitragt werden. Da wir viele Mandate haben, die die Gutscheine nicht regelmäßig, sondern wie sie Lust und Laune haben, ausgeben, haben wir die Sachbezüge bisher nicht im Lohnkonto aufgezeichnet, wegen dem enormen Verwaltungsaufwand. Ein Teil dieser Mandate ist befreit, aber trotzdem besteht der Prüfer auf die Aufzeichnung im Lohnkonto. Die Unterlagen liegen alle ordnungsgemäß vor und sind auch ohne Probleme in der Buchhaltung nachzuvollziehen. Sind wir wirklich die Ersten, die dieses Problem haben? Es gibt bestimmt noch mehr Kanzleien, die nicht alle Sachbezüge im Lohnkonto aufgezeichnet haben, oder?
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