Hallo,
wahrscheinlich sehen ich vor lauter Bäumen den Wald nicht, aber ich brauche Hilfe bei
der Abrechnung eines Tätigkeitsverbotes nach § 31 IfSG.
Ich bin davon ausgegangen, dass das Tätigkeitsverbot genauso wie Quarantäne in LODAS abrechnet wird und ich dann die Werte von der Auswertung 447 für meinen Erstattungsantrag übernehmen kann, incl. SV.
Jetzt wurde aber nur der reine Verdienstausfall erstattet und keine SV. Lt. RP Darmstadt gibt es keine Erstattung von KV, PV und AV. Es wird nur die gesetzliche RV erstattet. Das fällt bei mir aber auch weg, weil es sich hier um eine angestellte Ärztin handelt.
Welche Lohnarten muss ich für diesen Fall benutzen und was passiert mit der SV? Wird das Gehalt ganz normal für die Zeit des Tätigkeitsverbotes gekürzt und man zahlt nur den Nettoausfall mit aus?
Ich bin wirklich ratlos und brauche dringend Hilfe.
Hallo,
bitte entschuldigen die späte Rückmeldung. Für die Abrechnung von Quarantäne in Verbindung mit der Auswertung 447 sind nur die bekannten Lohnarten verfügbar.
Wie das Tätigkeitsverbot konkret abgerechnet werden soll, können wir Ihnen leider nicht beantworten. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der Gesundheitsbehörde in Verbindung.