So, gerade kam die Antwort von DATEV zu dem Thema (Serviceanfrage), nur als Info, für die das gleiche Problem haben: Es handelt sich tatsächlich um einen Programmfehler, dass bei Nachberechnungen die Auswertung nicht ausgegeben wird und wohl auch die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung nicht gemacht werden. Es wird hierzu nochmal ein separates Release geben, dazu dann auch wieder Infos, wie vorzugehen ist, um nachträglich die Auswertungen und Angaben zu bekommen. Laut dem Herrn am Telefon werden die Angaben und Bescheinigungen nur für den laufenden Monat erstellt, was jedoch im Rückschluss heißt, dass bei Zurücksetzen der Monatsabschlüsse und Abrechnungen 03+04 mit anschließender Neuabrechnung der Quarantäne ab Monat 03 dann auch die Auswertungen ausgegeben werden. Es hängt also tatsächlich an der Nachberechnung selbst, Wiederholungsabrechnung geht also wohl. Wir werden das Ganze auch ausprobieren, da bei unserem Mandanten nochmal eine Folgeanordnung der Quarantäne gekommen ist, in der Hoffnung, dass die Auswertungen und die Lohnsteuerbescheinigung dann passt. Viele Grüße von der Steuerkanzlei Meindl Edit: Leider zu früh gefreut... Man kann nur einen Monatsabschluss "infolge" zurücksetzen, sprich, nachdem wir jetzt den April zurückgesetzt haben und die Abrechnung gelöscht haben, können wir den Monatsabschluss März nicht auch noch löschen, um in den März zurück zu kommen. Für April können wir also die erweiterte Quarantäne jetzt nochmal abrechnen, für März werden wir auf das Release warten müssen. Sehr schade.
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