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Sachbezug Mahlzeiten geänderter USt-Satz

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letzte Antwort am 19.08.2020 10:31:49 von Korte
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Steuerkanzlei_Meindl
Beginner
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Hallo zusammen.

 

Bei uns hat sich einmal wieder eine Frage aufgeworfen, bei der wir auch mithilfe der Fachliteratur nicht weiter kommen und auf euer Wissen hoffen:

 

Mandant ist ein Gastwirt, seine Arbeitnehmer bekommen pro Arbeitstag einen Mahlzeiten-Sachbezug iHv. 3,40 €. Dieser ist ja inkl. USt, was auch bis zum 30.06.2020 kein Problem ist. Doch was passiert nun ab dem 01.07. im Zuge der zahlreichen USt-Änderungen in diesem Bereich (ermäßigter Steuersatz für Essen IM Restaurant, gesenkte USt für alle Bereiche etc.)? Weiß jemand von euch, ob nun die 3,40 € brutto bleiben und sich nur die enthaltene USt von 19% auf 5% und ab 01.01.2021 wieder auf 7% sowie ab 01.07.2021 wieder auf 19% ändert, oder ob aus den 3,40 € die USt iHv. 19% rausgerechnet und dann der neue Steuersatz auf diese Bemessungsgrundlage angewandt werden muss? Bei ersterem müsste ja nur die Verbuchung in der Buchhaltung geändert werden, im zweiten Fall müsste der Sachbezug im Lohn abgeändert werden, weil die dort hinterlegten 3,40 € dann ja nicht mehr stimmen.

 

Könnt ihr uns bei diesem Thema weiterhelfen?

 

Besten Dank und bleibt gesund!

 

Das Team der

Steuerkanzlei Meindl

Korte
Einsteiger
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Nachricht 2 von 2
2080 Mal angesehen

Da der Wert von € 3,40 per BMF-Schreiben festgelegt wurde, muß es wohl bei dem Bruttowert bleiben. Also nur Änderung der Verbuchung, nicht im Lohn.

 

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
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letzte Antwort am 19.08.2020 10:31:49 von Korte
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