abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Beitragsabrechnung für Erstattung § 56 IfSG für Vormonate / Nachberechnung

4
letzte Antwort am 27.04.2020 10:08:20 von Daniela_Eichler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Steuerkanzlei_Meindl
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
1283 Mal angesehen

Hallo!

 

Wir haben in der Kanzlei folgendes Problem:

 

Der Mitarbeiter unseres Mandanten hat im April die Quarantäne-Anordnung für 26.03.-23.04.2020 bekommen. Mit dem neuen Release 11.15 haben wir gestern noch die Abrechnung zwecks SV-Abgabe gemacht, sind jedoch auf ein Problem gestoßen. Wir haben im Kalender den Ausfallschlüssel QA für den o.g. Zeitraum eingetragen (in der März Abrechnung wär die Quarantäne noch nicht bekannt gewesen) und auch die Berechnung der Lohnarten 3600 und 5600 wie im Brennpunkt von Lohn und Gehalt geschildert durchgeführt - soweit alles ok. Der März wurde somit im April hinsichtlich der Quarantäne mit nachberechnet, daraufhin haben wir aber bei der Auswertung "Beitragsberechnung für die Erstattungsanträge nach § 56 IfSG" nur die Auswertung für April - also vom 01.04.-23.04.2020 - erhalten, für März (26.03.-31.03.2020) fehlt uns nun eine solche. Was hätten wir noch anders machen müssen, bzw. erstellt DATEV bei einer Nachberechnung diese Auswertung überhaupt oder müssten wir jetzt die Monatsabschlüsse und Abrechnungen 03+04 zurücksetzen und den März nochmal (jetzt gleich mit dem Ausfallschlüssel) abrechnen, um die Auswertungen für den Antrag zu bekommen?

 

Vielen Dank schonmal!

 

VG von der Steuerkanzlei Meindl

coester
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 5
1247 Mal angesehen

Hallo & Gruß in die Kanzlei !

 

Wie DATEV das handhabt, kann ich nicht beurteilen.

 

Ich finde die Liste jetzt auch nicht so relevant, da der Betrag ja selber errechnet werden kann.

 

Wo ich aber ein Problem sehe: Mit dem QA wird ja eine Unterbrechung beim Arbeitnehmer erzeugt und der Lohn in der Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen....

Ist das im März erfolgt ?

 

Aus dem Grund empfehle ich das Zurücksetzen.

0 Kudos
Steuerkanzlei_Meindl
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 5
1198 Mal angesehen

Danke für die Antwort! Soweit haben wir konkret jetzt noch gar nicht gedacht, das ist aber natürlich ein zusätzliches Problem! Leider können wir keine entsprechende Auswertung einfach so raus lassen, um das zu überprüfen. Wir haben jetzt eine entsprechende Serviceanfrage gestellt und hoffen da auf eine schnelle Antwort, weil solange brauchen wir den Antrag noch gar nicht auszufüllen bzw. auch die Auswertungen noch nicht an den Mandanten zu schicken.

Steuerkanzlei_Meindl
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
1153 Mal angesehen

So, gerade kam die Antwort von DATEV zu dem Thema (Serviceanfrage), nur als Info, für die das gleiche Problem haben:

 

Es handelt sich tatsächlich um einen Programmfehler, dass bei Nachberechnungen die Auswertung nicht ausgegeben wird und wohl auch die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung nicht gemacht werden. Es wird hierzu nochmal ein separates Release geben, dazu dann auch wieder Infos, wie vorzugehen ist, um nachträglich die Auswertungen und Angaben zu bekommen. Laut dem Herrn am Telefon werden die Angaben und Bescheinigungen nur für den laufenden Monat erstellt, was jedoch im Rückschluss heißt, dass bei Zurücksetzen der Monatsabschlüsse und Abrechnungen 03+04 mit anschließender Neuabrechnung der Quarantäne ab Monat 03 dann auch die Auswertungen ausgegeben werden. Es hängt also tatsächlich an der Nachberechnung selbst, Wiederholungsabrechnung geht also wohl. Wir werden das Ganze auch ausprobieren, da bei unserem Mandanten nochmal eine Folgeanordnung der Quarantäne gekommen ist, in der Hoffnung, dass die Auswertungen und die Lohnsteuerbescheinigung dann passt.

 

Viele Grüße von der Steuerkanzlei Meindl

 

Edit: Leider zu früh gefreut... Man kann nur einen Monatsabschluss "infolge" zurücksetzen, sprich, nachdem wir jetzt den April zurückgesetzt haben und die Abrechnung gelöscht haben, können wir den Monatsabschluss März nicht auch noch löschen, um in den März zurück zu kommen. Für April können wir also die erweiterte Quarantäne jetzt nochmal abrechnen, für März werden wir auf das Release warten müssen. Sehr schade.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
1140 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wie Sie bereits erfahren haben, handelt es sich hierbei leider um einen Fehler im Service Release 11.15.

Hierzu habe ich einen separaten hervorgehobenen Beitrag erstellt - wir halten Sie über den verlinkten Thread auf dem Laufenden.

 

Bitte entschuldigen Sie den Fehler.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
0 Kudos
4
letzte Antwort am 27.04.2020 10:08:20 von Daniela_Eichler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage