Hallo!
Wir haben in der Kanzlei folgendes Problem:
Der Mitarbeiter unseres Mandanten hat im April die Quarantäne-Anordnung für 26.03.-23.04.2020 bekommen. Mit dem neuen Release 11.15 haben wir gestern noch die Abrechnung zwecks SV-Abgabe gemacht, sind jedoch auf ein Problem gestoßen. Wir haben im Kalender den Ausfallschlüssel QA für den o.g. Zeitraum eingetragen (in der März Abrechnung wär die Quarantäne noch nicht bekannt gewesen) und auch die Berechnung der Lohnarten 3600 und 5600 wie im Brennpunkt von Lohn und Gehalt geschildert durchgeführt - soweit alles ok. Der März wurde somit im April hinsichtlich der Quarantäne mit nachberechnet, daraufhin haben wir aber bei der Auswertung "Beitragsberechnung für die Erstattungsanträge nach § 56 IfSG" nur die Auswertung für April - also vom 01.04.-23.04.2020 - erhalten, für März (26.03.-31.03.2020) fehlt uns nun eine solche. Was hätten wir noch anders machen müssen, bzw. erstellt DATEV bei einer Nachberechnung diese Auswertung überhaupt oder müssten wir jetzt die Monatsabschlüsse und Abrechnungen 03+04 zurücksetzen und den März nochmal (jetzt gleich mit dem Ausfallschlüssel) abrechnen, um die Auswertungen für den Antrag zu bekommen?
Vielen Dank schonmal!
VG von der Steuerkanzlei Meindl
Gelöst! Gehe zu Lösung.