Ich gehe davon aus, dass die DATEV da was entwickelt hat, schließlich heißt es in deren Dokument: Sie müssen nichts tun - alle Lohnsteuer-Anmeldungen für das Bundesland Nordrhein-Westfalen werden automatisch von DATEV erst zum 24.04.2020 an die Finanzbehörden übermittelt. So können Sie noch rechtzeitig für betroffene Arbeitgeber den Antrag auf Fristverlängerung um bis zu 2 Monate stellen.
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