Moin, hier https://apps.datev.de/help-center/documents/9225260 ist die Handhabung für die Mindesturlaubsvergütung im Bauhauptgewerbe gut beschrieben. Nach Eingabe der Sollstunden im Ausfallmonat müsste schon eine Nachberechnung mit 1/96 auf den Ausfallmonat ausreichen. Viel Erfolg! Viele Grüße Martin Seemann
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