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korrektur mindesturlaubsvergütung gewerbliche Minijobber Bauhauptgewerbe

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letzte Antwort am 13.05.2025 17:39:44 von MartinSeemann
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JuDoDo
Beginner
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82 Mal angesehen

Hallo,

ich habe einen gewerblichen Minijobber (Bauhauptgewerbe) über 6 Wochen krank.

LODAS berechnet Mindesturlaubsvergütung nach tariflichen Stunden. Der Minijobber macht aber viel weniger Monatsstunden als tariflich vorgesehen. Ich habe jetzt schon rausgefunden, dass ich in den Personaldaten/Sollarbeitszeit die individuellen Wochenstunden für den Minijobber hinterlegen muss.

 

Meine Frage ist nun: Kann ich rückwirkend die von DATEV berechnete und an die SOKA gemeldete Mindesturlaubsvergütung korrigieren?  Und vor allem.....wie???

 

Danke für Eure Hilfe.

MartinSeemann
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
66 Mal angesehen

Moin,

hier https://apps.datev.de/help-center/documents/9225260 ist die Handhabung für die Mindesturlaubsvergütung im Bauhauptgewerbe gut beschrieben. Nach Eingabe der Sollstunden im Ausfallmonat müsste schon eine Nachberechnung mit 1/96 auf den Ausfallmonat ausreichen.

Viel Erfolg!

 

Viele Grüße

Martin Seemann

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letzte Antwort am 13.05.2025 17:39:44 von MartinSeemann
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