Hallo,
ich habe einen gewerblichen Minijobber (Bauhauptgewerbe) über 6 Wochen krank.
LODAS berechnet Mindesturlaubsvergütung nach tariflichen Stunden. Der Minijobber macht aber viel weniger Monatsstunden als tariflich vorgesehen. Ich habe jetzt schon rausgefunden, dass ich in den Personaldaten/Sollarbeitszeit die individuellen Wochenstunden für den Minijobber hinterlegen muss.
Meine Frage ist nun: Kann ich rückwirkend die von DATEV berechnete und an die SOKA gemeldete Mindesturlaubsvergütung korrigieren? Und vor allem.....wie???
Danke für Eure Hilfe.
Moin,
hier https://apps.datev.de/help-center/documents/9225260 ist die Handhabung für die Mindesturlaubsvergütung im Bauhauptgewerbe gut beschrieben. Nach Eingabe der Sollstunden im Ausfallmonat müsste schon eine Nachberechnung mit 1/96 auf den Ausfallmonat ausreichen.
Viel Erfolg!
Viele Grüße
Martin Seemann