Wenn Sie die EPP nicht ĂŒber die LSt-Anmeldung korrigieren wĂŒrden, hĂ€tte der AG die Refinanzierung erhalten ohne dass ein Anspruch darauf besteht, denn dem AN wurde diese ja wieder abgezogen. Eine Verrechnung in spĂ€teren Monaten ist nicht möglich, weil schlicht das Kz in der LSt.-Anmeldung fehlt. Das ist jetzt bei dem MA so: linke Tasche rechte Tasche ... bei Ihrem Mandanten wird die EPP abgezogen, bei dem anderen AG der jetzt mit Steuermerkmalen abrechnet muss die EPP nachtrĂ€glich im August ausgezahlt werden. Und wenn Sie Pech haben, stellt sich nachtrĂ€glich heraus dass doch mit Steuermerkmalen abgerechnet werden soll, dann geht das Spiel von vorne los ... da sach ich nix weiter zuđ
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