Wenn Sie die EPP nicht über die LSt-Anmeldung korrigieren würden, hätte der AG die Refinanzierung erhalten ohne dass ein Anspruch darauf besteht, denn dem AN wurde diese ja wieder abgezogen. Eine Verrechnung in späteren Monaten ist nicht möglich, weil schlicht das Kz in der LSt.-Anmeldung fehlt. Das ist jetzt bei dem MA so: linke Tasche rechte Tasche ... bei Ihrem Mandanten wird die EPP abgezogen, bei dem anderen AG der jetzt mit Steuermerkmalen abrechnet muss die EPP nachträglich im August ausgezahlt werden. Und wenn Sie Pech haben, stellt sich nachträglich heraus dass doch mit Steuermerkmalen abgerechnet werden soll, dann geht das Spiel von vorne los ... da sach ich nix weiter zu😖
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