Kann ich eine Lohnabrechnung über Lohn und Gehalt aus dem Jahr 2022 (Juni) rückwirkend korrigieren? Also keine Korrektur im laufenden Monat, sondern eine neue Abrechnung für 06/2022. Folgender Sachverhalt: Bei einem Mandanten (GmbH) wurde der Witwe des verstorbenen Geschäftsführers im Jahr 2022 eine Pension ausgezahlt. Diese wurde allerdings damals in falscher Höhe abgerechnet. Nun wurde entschieden, dass die Abrechnung nun korrigiert werden soll. Allerdings so, dass 2022 berichtigt wird, damit die Lohnsteuer ebenfalls korrigiert wird und die Witwe Ihren Einkommensteuerbescheid 2022 auf Grund neuer Tatsachen damit ändern kann. Sie hat entsprechend Zuviel Lohnsteuer bezahlt, welche sonst nicht mehr korrigiert werden kann. Die Abrechnungen erfolgen über das Programm Lohn und Gehalt.
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