@pogo schrieb: Wenn wir in den Einstellungen festlegen, dass die Midijob-Regelung angewandt werden soll, fände ich es besser, wenn das Ja auch immer angedruckt wird und nicht nur wenn die Midijob-Berechnung tatsächlich zum Einsatz kommt. Das würde ich auch so verstehen, da die EBV hierzu sagt: 10. gegebenenfalls die Angabe, dass es sich um ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch handelt; Es muss sich um ein Beschäftigungsverhältnis handeln, für den der Übergangsbereich gilt. Es kommt m.E. nicht darauf an, dass dieser Übergangsbereich im aktuellen Monat auch tatsächlich angewandt wurde (dann müsste das auch so in der EBV stehen).
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