Deshalb stellt sich mir wirklich die Fragen, warum DATEV diese Fehlermeldung erzeugt. Ganz einfach: Es handelt sich um einen Zuschuss, der - egal ob brutto oder netto - nicht höher sein kann als der Betrag lt. VWL-Vertrag. Der betreffende AN hat mathematisch betrachtet zwar recht - er ist in Höhe der anteiligen gesetzlichen Abzüge belastet. Aber gemäß LEXinform-Dokument 5300525 TZ. 4 sind die AGA VWL nun mal steuer- und sv-pflichtig und die Anlage der VWL aus grundsätzlich versteuertem Lohn zu tätigen. In über vier Jahrzehnten, die ich jetzt Löhne abrechne, ist mir solch eine Forderung nach Überkompensation des Anlagebetrags im Übrigen noch nirgends untergekommen. In allen meinen vielen Fällen war der Zuschuss brutto max. 100% des Anlagebetrags des AN, meist aber weniger. Wenn der AG in dem Fall "mitspielen" will (wozu ich aber nicht raten würde, um kein "Fass aufzumachen"), dann kann er entweder bei der Grundvergütung wie Gehalt oder Monatslohn etwas draufsatteln oder aber wie schon geschrieben einen weiteren Bruttobezug auf die Abrechnung bringen (lassen).
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