Hallo,
wir haben zum 01.10.2021 zwei Unternehmen verschmolzen. Eine Mitarbeiterin war schon vor der Verschmelzung K6.
Jetzt wird bei der Berechnung des Weihnachtsgeldes keine Sozialversicherung berechnet, obwohl die Vorarbeitgeberwerte eingetragen sind. Muss ich eventuell eine andere Lohnart als die 4401 verwenden?
Hallo Pietec,
wurde ggf. die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze bereits in Gänze mit Beiträgen belegt?
Beste Grüße!
Hallo,
nein der Mitarbeiter hat lediglich durch die Krankheit knapp 10.000,00 € verdient.
Hallo,
der Sachverhalt bedarf einer genaueren Prüfung.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung über die üblichen Servicekanäle an uns.