Das ist leider ziemlich umständlich. Ich habe auch so einen Fall, wo ein "normaler" Arbeitnehmer Festlohn bezieht. Die Mandanten schließen halt Vereinbarungen ab, ohne über den Baulohn nachzudenken... Ich hab mir die Lösung damals von der DATEV sagen lassen. Du nimmst das verfügbare Urlaubsgeld vom Februar und die zugehörigen Tage und teilst das und erhältst pro Urlaubstag die Summe X. Diese Summe erfasst du mit der Lohnart 508, also Urlaubstage mal Summe X, und um die gleiche Summe kürzt du das Gehalt. Gleichzeitig musst du noch die genommenen Urlaubstage mit AS 71 erfassen. Funktioniert so ganz gut. Wenn der AN dann später im Jahr mal wieder Urlaub hat, verfährst du genauso. Immer die Zahlen aus dem zuletzt abgerechneten Monat nehmen. Viele Grüße Kathrin
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