Hallo, unser Betrieb befindet sich seit März 2020 in Kurzarbeit. Nun wurde von der Buchhaltung festgestellt, dass ein Antrag auf Erstattung Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit nicht angekommen ist/ auf dem Postweg verloren ging. Der Brief wurde nicht per Einschreiben versandt. Dieser Antrag wurde nach Feststellung, dass die Erstattung noch nicht eingegangen war, ca. 20 Tage nach Ablauf der 3 Monatsfirst sofort nochmal eingereicht. Daraufhin kam sofort ein Ablehnungsbescheid von der Agentur für Arbeit. Unser Betrieb hatte die Anträge immer nach Auszahlung der Gehälter frist- und formgerecht per Post ohne Einschreiben zugesandt. Alle Anträge davor und danach kamen an und alles wurde erstattet. In diesem Zeitraum gab es bei uns auch Probleme mit der Post, dass Postsendungen nicht angekommen sind. Leider haben wir hier keine Nachweise. Hat jemand Erfahrungen bzw. sichere Formulierungsvorschläge für einen Widerspruch um doch noch eine Erstattung zu erhalten obwohl die 3 Monate verstrichen sind? Nach mehrmaligen telefonaten mit der Agentur für Arbeit wurde mitgeteilt, dass auf jeden Fall ein Widerspruch eingelegt werden soll weil der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht worden ist würde lt. Vorschrift erstmal die Leistung abgelehnt werd Vielen Dank vorab. MfG Lutz Vielen Dank vorab.
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