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Antrag auf Erstattung Kurzarbeitergeld zu spät eingereicht - Post ging verloren.

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letzte Antwort am 17.03.2021 11:48:01 von Leitz
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Leitz
Beginner
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Hallo,

 

unser Betrieb befindet sich seit März 2020 in Kurzarbeit. Nun wurde von der Buchhaltung festgestellt, dass ein Antrag auf Erstattung Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit nicht angekommen ist/ auf dem Postweg verloren ging. Der Brief wurde nicht per Einschreiben versandt. 

Dieser Antrag wurde nach Feststellung, dass die Erstattung noch nicht eingegangen war,  ca. 20 Tage nach Ablauf der 3 Monatsfirst sofort nochmal eingereicht. 

 

Daraufhin kam sofort ein Ablehnungsbescheid von der Agentur für Arbeit. 

 

Unser Betrieb hatte die Anträge immer nach Auszahlung der Gehälter frist- und formgerecht per Post ohne Einschreiben zugesandt. Alle Anträge davor und danach kamen an und alles wurde erstattet.

 

In diesem Zeitraum gab es bei uns auch Probleme mit der Post, dass Postsendungen nicht angekommen sind.

Leider haben wir hier keine Nachweise. 

 

Hat jemand Erfahrungen bzw. sichere Formulierungsvorschläge für einen Widerspruch um doch noch eine Erstattung zu erhalten obwohl die 3 Monate verstrichen sind? Nach mehrmaligen telefonaten mit der Agentur für Arbeit wurde mitgeteilt, dass auf jeden Fall ein Widerspruch eingelegt werden soll weil der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht worden ist würde lt. Vorschrift erstmal die Leistung abgelehnt werd

 

Vielen Dank vorab.

 

MfG

Lutz

 

 

 

 

 

Vielen Dank vorab.

merchantofdoubt
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 4
766 Mal angesehen

Falls es sich um wesentliche Beträge handelt wäre Ihnen dringend zu empfehlen zu einem Anwalt zu gehen. Natürlich am besten mit Erfahrungen auf dem Gebiet des Kurzarbeitergeldes. 

Insbesondere da Sie sich sichere Formulierungsvorschläge wünschen. 

kaba
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
744 Mal angesehen

Hallo Lutz,

 

das gleiche Problem hatte ich bei einem Mandanten im Bau mit Saison-KUG. Nur mit viel gravierenderen Ausmaßen, denn hier ist ein komplettes Jahr (2019) nicht bei der Agentur für Arbeit angekommen. 2018 ist da und 2020 auch. Der Mandant verschickt die Anträge auch immer selbst ohne Einschreiben, aber direkt nach Erstellen der Lohnabrechnung. Selbst ein Anwalt konnte ihm keinen sinnvollen Rat geben. Widerspruch wurde abgelehnt, da es definitiv keinen Nachweis des Postversands gibt.

 

Viele Grüße

Kathrin

 

Leitz
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Vielen Dank für die schnelle Antwort

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letzte Antwort am 17.03.2021 11:48:01 von Leitz
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