Hallo, programmtechnisch kann die Lohnart zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auch ohne die Abrechnung von Kurzarbeitergeld erfolgen. Wie die Rechtslage hierzu aussieht, können Sie ggf. noch einmal mit der Agentur für Arbeit abstimmen. Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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