Hallo, zur Unterstützung für die Berechnung eines freiwilligen Arbeitgeberzuschusses bzw. einer Netto-Aufstockung zum Kurzarbeitergeld gibt es in dem Dokument 1008930 "Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung netto manuell für Lohn und Gehalt berechnen" das von Ihnen geschilderte "Manuelle Berechnungsschema Kug-Zuschuss steuerfrei". Bei Schritt 5 kann mit diesem Berechnungsschema geprüft werden, ob der Aufstockungsbetrag geringer oder höher als der maximal freie SV-Anteil ist und wie anschließend weiter vorzugehen ist. In dem Feld "abzüglich Kurzarbeitergeld" erfassen Sie alle Kug-relevanten Lohnarten, die sozialversicherungsfrei sind. Die Lohnarten 5000 Kurzarbeitergeld und 5020 Krankengeld bei Kug sind zu berücksichtigen, die Lohnart 5030 Feiertagslohn bei Kug zum Beispiel nicht. Ob eine Lohnart SV-Pflichtig ist oder nicht, können Sie im Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte "Gesetzliche Behandlung" bei der jeweiligen Lohnart überprüfen. Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
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