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Tarifvertrag Gaststätten- und Hotelgewerbe, Nordrhein-Westfalen, Allgemeinverbindlich?

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letzte Antwort am 02.12.2020 14:24:25 von Al2
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Kamilka
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Community!

 

Ich bin total verwirrt. Meine Mandantin ist der Meinung, dass der Tarifvertrag für Gaststätten- und Hotelgewerbe (Nordrhein-Westfalen) allgemeinverbindlich ist. Ist die Allgemeinverbindlichkeit nicht aufgehoben worden? Gilt die Allgemeinverbindlichkeit nicht nur bei Azubi-TV?

 

Die Allgemeinverbindlichkeit gilt nur unter Bestimmten Voraussetzungen oder? Z. B. Arb

 

Die Mandantin betreibt eine Pizzeria in NRW.

 

Bitte und Hilfe. Danke

 

 

 

 

sokrates
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
3447 Mal angesehen

Hallo Kamilka,

 

Ihre Mandantin hat Recht, der Tarifvertrag ist allgemeinverbindlich für NRW.

Tarifregister NRW - allgemeinverbindliche Tarifverträge 

 

Auf der angegeben Seite wird optisch erstmal nur Bezug auf den Azubi-TV genommen. Unten auf der Seite findet sich dann eine Übersicht der ausschließlich in Nordrhein-Westfalen geltenden Manteltarifverträge:

 

Unbenannt.jpg

 

 

Ich hoffe, das hilft!

Herzliche Grüße

Anne Koch

 

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Al2
Beginner
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Nachricht 3 von 3
3331 Mal angesehen

Hallo,

sorry, habe gerade zufällig den Chat gesehen und bin eigentlich zu spät.

 

Aber meines Erachtens ist zwar der Manteltarifvertrag und seit 01.02.2019 auch der Tarifvertrag Azubi allgemeinverbindlich in NRW. Allerdings ist der Entgelttarifvertrag seit dem 01. August 2018 nicht mehr allgemeinverbindlich.

 

Beste Grüße

Michael Altenschmidt

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letzte Antwort am 02.12.2020 14:24:25 von Al2
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