Hallo, ich denke, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf KUG in dem entsprechenden Monat begrenzt ist. Steuerfrei dürfte er aber nicht sein, denn im SGB 3 zu KUG steht drin, dass die vier Kriterien erfüllt sein müssen. Wenn das Arbeitsamt ablehnt scheint eins der vier Kriterien wohl nicht erfüllt worden zu sein. Eine Korrektur ist insofern auf jeden Fall notwendig. Gruß Möller - KMS-Berater
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