Hallo, ich habe jetzt das Problem, dass die Erstattung des KUG abgelehnt worden ist. Der Mandant hat die 10% des Arbeitsausfalls nicht erfüllt, wollte aber trotz dessen die Erstattung des Agentur. Ich habe für die Ausfallstunden KUG abgerechnet. Welche Auswirkungen hat die Ablehnung der Agentur jetzt auf meine Lohnabrechnung? Muss ich jetzt das KUG korrigieren? Mir war so, als hätte ich mal gelesen, dass der Arbeitnehmer den Anspruch auf das KUG behält. Der Arbeitgeber muss nur die Kosten tragen.
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