Hallo Frau Hanssen, bei der Ermittlung nach Kontenwerten werden ausschließlich die dafür vorgesehenen Konten bei der Ermittlung der Schnittstellendaten herangezogen. Welche Konten hier Berücksichtigung finden, können Sie in den "Informationen zum Konto..." im Menüeintrag Stammdaten nachlesen. Hier rate ich Ihnen, die Ermittlung der Umsatzsteuerwerte anhand der Einzelbuchungssätze vorzunehmen, bei dieser Methode werden auch Buchungen auf Nicht-Automatikkonten berücksichtigt und die Bemessungsgrundlage für die § 13b-Sachverhalte korrekt ermittelt. Dies ist erforderlich, um die korrekten Werte in die Anlage UR zu übernehmen. Probieren Sie das einfach mal in den Eigenschaften der Programmverbindung Umsatzsteuer aus: Viele Grüße Christian Wielgoß
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