Hallo, wie eine korrekte Abrechnung einer Wiedereingliederung erfolgt, muss aus rechtlicher Sicht durch die Krankenkasse beurteilt werden. Entsprechend dessen kann die Abrechnung über eine zweite Personalnummer erfolgen oder die Unterbrechung in der aktuellen Personalnummer aufgehoben werden. Eine konkrete Empfehlung dazu können wir Ihnen nicht aussprechen. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an die jeweilige Krankenkasse. Weitere Informationen zur Abrechnung einer Wiedereingliederung finden Sie hier . Viele Grüße aus Nürnberg Dominika Raciborska Personalwirtschaft DATEV eG
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