Sehr geehrter Herr Lutz, vielen Dank für die Hilfe und die Bestätigung. Ich habe den Mitarbeiter zum 29.07.2020 auf Lohnfortzahlung geschlüsselt und damit die Anmeldung bei der Krankenkasse erstellt. Woraufhin die Krankenkasse die Erstattung über die U1 -Umlage ablehnte und ich einen Anruf bekam, dass der Mitarbeiter nicht angemeldet werden könnte. Laut der Krankenkasse besteht kein Beschäftigungsverhältnis mit Lohnfortzahlungsanspruch. Zwei Mitarbeiterinnen erklärten mir unabhängig voneinander, dass der Arbeitnehmer für die Lohnfortzahlung mindestens einmal innerhalb der ersten vier Wochen gearbeitet haben muss. Eine Rechtsgrundlage haben mir beide dazu leider nicht genannt. Sie haben nur darauf bestanden, dass ich den Arbeitnehmer nicht anmelden darf.
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