Hallo Community, eine Zuordnung in Digitale Belege Steuern führt zu einer Sperrung des Belegs. Dies ist gewollt, damit keine nachträglichen Änderungen durchgeführt werden können und die Steuerkanzlei ihrer Nachweispflicht, zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt nachkommen kann. Wir empfehlen Belege zuerst zu sichtigen und zusammenzufügen oder zu trennen und erst dann die steuerliche Zuordnung vorzunehmen. Eine Umsetzung ist daher nicht geplant. Viele Grüße aus Nürnberg
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