Manuelle Korrektur? Ich bin überfragt: Wie, was, wann, wo? Hallo Herr Dolezych, wenn dort eine abweichende Krankenkasse erfasst ist, haben Sie (vermutlich seit dem Krankenkassenwechsel in 2015) die Umlagen an die BKK Mobil Oil gezahlt. Dies muss dann nun rückwirkend korrigiert werden. Bis Januar 2017 zurück lässt sich dies über eine entsprechende Korrektur und Nachberechnung in Lohn und Gehalt durchführen. Für die Jahre 2015 und 2016 können Sie dies aber nicht über das Programm lösen. Dort müssen Sie dann (über sv.net) entsprechende Nachweise für 2015/2016 erstellen, in dem die Umlagen bei der BKK Mobil Oil storniert und bei der Knappschaft nachgemeldet werden. Hierzu sollten Sie sich auch mit den Krankenkassen in Verbindung setzen, da es eigentlich keine Korrektur-Beitragsnachweise für abgelaufene Kalenderjahre mehr gibt. Viele Grüße Uwe Lutz
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