@ManfredLener schrieb: @fargo schrieb: ist dieser Unternehmer dann immer noch verpflichtet, die vom Finanzamt vorgegebene Pflicht zur Aufbewahrung der Belege, zu gewĂ€hrleisten ? Moin Moin, Ja! Bitte mal nach "ersetzendes Scannen" suchen, sowohl hier als auch im Netz. Und ihren Steuerberater fragen. Leider sind die Anforderungen sehr hoch, ich kenne bisher keinen StB, der das seinen Mandanten anbietet. Soweit ich weiĂ gibt es nur Studien und "Feldversuche" aber eben keine "richtige" gesetzliche Grundlage. Im BMF Schreiben der GOBD wird fĂŒr die Nachvollziehbarkeit eine Verfahrensdokumentation gefordert. Die Verfahrensdokumentation ist allerdings in der Literatur umstritten. Eine Genehmigung oder Zertifizierung gibt es offiziell nicht. Wird auch in dem BMF Schreiben am Ende erwĂ€hnt. Selbst die Datev Programme haben nur ein nichtverbindliches Testat einer groĂen WP Gesellschaft. "Genehmigt" ist wohl eher "es gibt keine Beanstandungen" Man wird bzw. muss vermutlich auf die ersten PrĂŒfungen warten bis bis zum BFH durchgepeitscht werden weil PrĂŒfer eine Verfahrensdoku fordern oder diese unzureichend sein soll - wobei eine nicht vorhandene Doku nicht automatisch zum Verwerfen der BuchfĂŒhrung fĂŒhrt. Steht auch im BMF Schreiben. Bisher fĂŒr mich eher Verkaufsargument, da die Haftung IMMER beim Steuerpflichtigen bleibt und auch nicht abweichend verlagert werden kann.
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