@ManfredLener schrieb: @fargo schrieb: ist dieser Unternehmer dann immer noch verpflichtet, die vom Finanzamt vorgegebene Pflicht zur Aufbewahrung der Belege, zu gewährleisten ? Moin Moin, Ja! Bitte mal nach "ersetzendes Scannen" suchen, sowohl hier als auch im Netz. Und ihren Steuerberater fragen. Leider sind die Anforderungen sehr hoch, ich kenne bisher keinen StB, der das seinen Mandanten anbietet. Soweit ich weiß gibt es nur Studien und "Feldversuche" aber eben keine "richtige" gesetzliche Grundlage. Im BMF Schreiben der GOBD wird für die Nachvollziehbarkeit eine Verfahrensdokumentation gefordert. Die Verfahrensdokumentation ist allerdings in der Literatur umstritten. Eine Genehmigung oder Zertifizierung gibt es offiziell nicht. Wird auch in dem BMF Schreiben am Ende erwähnt. Selbst die Datev Programme haben nur ein nichtverbindliches Testat einer großen WP Gesellschaft. "Genehmigt" ist wohl eher "es gibt keine Beanstandungen" Man wird bzw. muss vermutlich auf die ersten Prüfungen warten bis bis zum BFH durchgepeitscht werden weil Prüfer eine Verfahrensdoku fordern oder diese unzureichend sein soll - wobei eine nicht vorhandene Doku nicht automatisch zum Verwerfen der Buchführung führt. Steht auch im BMF Schreiben. Bisher für mich eher Verkaufsargument, da die Haftung IMMER beim Steuerpflichtigen bleibt und auch nicht abweichend verlagert werden kann.
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