Mandant ist Apotheker. Er hat eine Mitarbeiterin, deren Schwester mit einer Corona-Infizierten Kontakt hatte. Der Mandant hat die MA sicherheitshalber nach Hause geschickt, da er niemanden in der Apotheke gefährden will. Der Arzt der Mitarbeiterin will sie nicht krankschreiben. Hat der Mandant eine Möglichkeit über Erstattung der Lohnfortzahlung oder was muss er tun? Bisher ist die Quarantäne nicht angeordnet. Soll sich die MA an das Gesundheitsamt wenden ?
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