Mandant ist Apotheker. Er hat eine Mitarbeiterin, deren Schwester mit einer Corona-Infizierten Kontakt hatte. Der Mandant hat die MA sicherheitshalber nach Hause geschickt, da er niemanden in der Apotheke gefährden will. Der Arzt der Mitarbeiterin will sie nicht krankschreiben. Hat der Mandant eine Möglichkeit über Erstattung der Lohnfortzahlung oder was muss er tun? Bisher ist die Quarantäne nicht angeordnet. Soll sich die MA an das Gesundheitsamt wenden ?
Da hat der AG Pech. In diesem Fall muss er den Lohn komplett weiterzahlen und bekommt hierfür auch keine Erstattungen. Die Mitarbeiterin kann jedoch eventuell etwas über das Gesundheitsamt erreichen. Die Chancen sind jedoch ziemlich gering, da die Mitarbeiterin selber keinen Kontakt hatte, sondern nur die Schwester. In diesem Fall wird, aus meiner persönlichen Erfahrung, das Gesundheitsamt erst etwas unternehmen wenn die Schwester auch Symptome zeigt.