Hallo @sue , ich habe eine Verständnisfrage: @sue schrieb: "Der Abweichungsgrad der DaBPV von 25% bei der Elterneigenschaft ist mir deutlich zu hoch und würde gerne die betroffenen Mitarbeiter zur Änderung bei der "DaBPV" - wer ist das eigentlich - schicken. Wohin müssen sie sich wenden?" Warum wollen Sie die Mitarbeiter (zumal Bestandsmitarbeiter?) zur Klärung in die Welt hinaus schicken? Für den Fall, dass sie mal den Arbeitgeber wechseln sollten? Wenn es sich um Bestandsmitarbeiter handelt, liegen doch dem Arbeitgeber für diese bereits seit vielen Jahren Nachweise der Elterneigenschaft vor, oder? Ich unternehme nichts, wenn dieses unausgereifte neue Verfahren unzutreffende Angaben zurückmeldet; zumal ich diese Daten ja nicht verpflichtend (anders also als bei ELSTAM) zugrundelegen muss. Warum ich weiterhin so vorgehe wie bis einschließlich 30.06.2023 auch schon und bis heute, ist in diesem Artikel schön zusammengefasst: https://www.haufe.de/personal/entgelt/kolumne-entgelt-die-pflegeversicherung-und-ihr-rahmen_78_642272.html Weil ich seit drei Jahrzehnten weiß, wie ich an die abrechnungsrelevanten Daten komme, selber denken und Pausibilitätsprüfungen anstellen kann und den direkten Kontakt mit Menschen (Mandant, Mitarbeiter) einem bekanntlich unausgegorenem "System" vorziehe. Viele Grüße und einen schönen Tag.
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