Hallo jampe, die Frage zur genauen Vorgehensweise ist nicht so einfach zu beantworten. Ich möchte aber ein paar Denkanstöße geben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, werden Sie weiterhin für Ihren Mandanten buchen, der Mandant will aber selbst die Kostenrechnung machen. Dann benötigt Ihr Mandant auch ein Rechnungswesen-Programm, da die Kostenrechnung kein Stand-alone-Produkt, sondern Bestandteil von Rechnungswesen ist. Das kleinste und günstigste Rechnungswesen-Programm würde schon genügen. Dabei stellt sich natürlich die Frage, ob es dann noch sinnvoll ist, wenn Sie buchen, aber der Mandant die Kostenrechnung macht, da er dann ja ebenfalls Rechnungswesen hat. Ob das Zusatzmodul DATEV Kostenrechnung classic benötigt wird, ist eine Frage des Anspruchs, den Sie und/oder Ihr Mandant an die Kostenrechnung stellen. Alle Rechnungswesen-Produkte verfügen über ein Basis-Kostenrechnungsmodul. Damit können allerdings nur Kostenstellen/-träger angelegt und ein Standard-Betriebsabrechnungsbogen auf Basis des DATEV-BWA-Schemas erzeugt werden (eine BWA pro Kostenstelle). Auch der Transfer des KOST-Systems von und zu Ihrem Mandanten ist möglich. Hat Ihr Mandant höhere Ansprüche an die Kostenrechnung (individuelle Auswertungen wie zum Beispiel Chefübersichten, Kostennachweise, Zeitreihen, BAB mit individuellem Schema, Kontenverteilungen, Umlagen etc.), benötigt er das Zusatzmodul Kostenrechnung classic pro. Auch dann kann zwar der Mandant Ihnen das komplette KOST-System zur Verfügung stellen und Sie können es in Ihr Rechnungswesen-Programm übernehmen. Allerdings würden Sie dann nur die Kostenstellen/-träger sehen und könnten keinerlei Anpassungen am KOST-System vornehmen. Das müsste der Mandant alles selbst machen. Folgende Szenarien wären aus meiner Sicht denkbar: Sie und Ihr Mandant arbeiten ohne das Zusatzmodul DATEV Kostenrechnung classic (der Mandant benötigt aber in jedem Falle ein Rechnungswesen-Produkt). Sie erfassen die Buchungen mit Kostenstellen/-trägern und stellen diese Ihrem Mandanten zur Verfügung. Der Mandant hat ein KOST-System mit den Kostenstellen/-trägern eingerichtet. Er benötigt regelmäßig nur einen Standard-BAB, den er anhand der von Ihnen erfassten Buchungen auswerten kann. Sie arbeiten ohne das Zusatzmodul DATEV Kostenrechnung classic, aber Ihr Mandant setzt dieses ein. Sie erfassen die Buchungen mit Kostenstellen/-trägern und stellen diese Ihrem Mandanten zur Verfügung. Der Mandant richtet selbst eine individuelle Kostenrechnung ein. Eine erste Hilfestellung erhält er durch die von Herrn Hüwe bereits erwähnte Einstiegsseite der Kosten- und Leistungsrechnung. Weitere Informationen findet er auf den Internetseiten www.datev.de/service-kostenrechnung und www.datev.de/kostenrechnung, der Informations-Datenbank und in zahlreichen Servicevideos auf www.youtube.de. Sie arbeiten beide mit dem Zusatzmodul DATEV Kostenrechnung classic. Sie erfassen die Buchungen mit Kostenstellen/-trägern und stellen diese Ihrem Mandanten zur Verfügung. Darüber hinaus arbeiten Sie den Mandanten in die Kostenrechnung ein und stehen ihm mit Rat und Tat zur Seite. Um ein KOST-System Ihrem Mandanten zur Verfügung zu stellen, können Sie es an das DATEV-Rechenzentrum schicken, über die Bestandsdienste Rechnungswesen sichern oder exportieren. Das Sichern und Einspielen über die Bestandsdienste Rechnungswesen wird im Dokument Mandantenbestände sichern und einspielen in DATEV-Rechnungswesen-Programme beschrieben. Im Dokument KOST-Systeme in der Kostenrechnung bearbeiten erfahren Sie unter anderem, wie Sie ein KOST-System exportieren bzw. importieren können. Außerdem finden Sie auf der Informations-Datenbank das Übersichtsdokument Datenaustausch Buchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen (DATEV Mittelstand). Welche Art der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten am geeignetsten ist, müssen Sie selbst entscheiden. Bei der Entscheidungsfindung unterstützt aber DATEV unter der kostenlosen Hotline 0800 3283862 gerne. Mit freundlichem Gruß Heinz Bleyer Produktmanagement und Service Kostenrechnung DATEV eG
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