Hallo, Praktikanten sind Personen, die eine berufspraktische Tätigkeit verrichten, die im Regelfall mit dem Studium im Zusammenhang stehen. Bezüge aus einer Praktikantentätigkeit sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig. Die Abrechnung der Lohnsteuer erfolgt nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Praktikanten. Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist auch eine Pauschalversteuerung möglich. Hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht ist dagegen zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktika zu differenzieren. Da dies in Ihrem geschilderten Fall nicht eindeutig zuordenbar ist, bitten wir Sie, sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen zur Abrechnung von Praktikanten können Sie unserem Dokument 9223816, Studenten / Werkstudenten / duales Studium / Praktikanten entnehmen.
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