abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Berechnung SFN-Zuschläge für Vormonat

6
letzte Antwort am 12.03.2021 11:44:12 von bäckereiexner
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
bäckereiexner
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
375 Mal angesehen

Hallo liebe Community, ich benötige dringend Hilfe:

 

Ich will in der Märzabrechnung bei 5 Kollegen, die am 01.02.2021 eingetreten sind, SFN-Zuschläge für Februar abrechnen. Bei der Probeabrechnung erhielt ich im Verarbeitungsprotokoll folgende Meldung:

 

Hinweis #LN03366
Beim Abrechnungsmonat 01/2021 handelt es sich um einen voll unterbrochenen Zeitraum.
Erfasste Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn
diese für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt werden. Die SFN-Bezüge werden deshalb
steuerpflichtig abgerechnet.

 

Wieso wird hier der Januar angesprochen? Ich habe alle Stammdaten kontrolliert, nirgends gibt es einen Hinweis auf 01/21.

Wer kann mir hier weiter helfen? Ich möchte, dass die Kollegen die Zuschläge natürlich st./sv-frei bekommen, wie alle anderen Kollegen auch.

Vielen Dank für eure Hilfe.

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 7
372 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn Sie in den Mandantendaten, Steuer, Berechnung schauen, haben Sie dort den Punkt Sonn-/Feiertags- und Nachtzuschläge. Ist da das Häkchen gesetzt für "Auszahlung der SFN-Zuschläge für Vormonat"?

LG
VM
0 Kudos
bäckereiexner
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 7
368 Mal angesehen

Ja, ist alles gesetzt, und beim MA die Einstellung "Wie Mandanteneinstellung". Komischerweise werden alle anderen MA korrekt abgerechnet. Nur bei den 5 Februareintritten habe ich dieses Problem.

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 7
365 Mal angesehen

Wenn das Häkchen gesetzt ist und Sie in der Erfassung den Monat Februar eintragen, dann will das Programm auf Januarwerte zurückgreifen. Sie müssten in dem Fall die Werte als März-Werte erfassen.

LG
VM
0 Kudos
bäckereiexner
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 7
362 Mal angesehen

ok. aber, die Werte gehören doch in den Februar. Und sollen auch dort für weitere Auswertungen verarbeitet werden.

Ich weiß, dass ich in den letzten Jahren für diesen Fall immer den das Gültig ab für den Stundenlohn einen Monat vorverlegen musste, aber das scheint ja nicht mehr zu funktionieren. 

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 7
360 Mal angesehen

Dann müsste das Häkchen in den Mandantendaten raus - da wird es dann ja auch nicht benötigt, wenn Sie sowieso immer die Stunden für den richtigen Monat eingeben.

LG
VM
0 Kudos
bäckereiexner
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
355 Mal angesehen

Ok, jetzt hats funktioniert. 

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.  😊

 

 

6
letzte Antwort am 12.03.2021 11:44:12 von bäckereiexner
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage