Hallo Frau Rattmann, wie bereits Herr Fehlau erwähnt, wird für die Ermittlung der SEPA-Fälligkeit die hinterlegte Anzahl an Bankarbeitstagen unter Kanzleidaten | Grundwerte | Zahlungsverkehr | SEPA-Fälligkeit (Bankarbeitstage): herangezogen. Sie können entweder die Grundeinstellung, oder beim Drucken und Verarbeiten von bestimmten Rechnungen die Werte anpassen. Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1070765. Wenn die in den Grundwerten angepasste Fälligkeit nicht für die Rechnung übernommen wird, kann es sein, dass im Formular eine individuelle Formel hinterlegt ist. Um dies herauszufinden, wählen Sie in den Grundwerten der betroffenen Rechnung auf der linken Seite das Rechnungsformular 101 und öffnen die Rechnung in der Vorschau. Wenn die Fälligkeit mit dem Formular 101 korrekt angezeigt wird, können sie die Formel für die Zahlungsträgertexte aus dem Formular 101 kopieren und in Ihr individuelles Formular übernehmen (hierfür ist es erforderlich, dass Sie das Formular Nr. 101 auf eine andere Nummer kopieren (z. B. 99). Das kopierte Formular kann geöffnet und die Formel kann kopiert werden). Viele Grüße aus Nürnberg Jürgen Haubner DATEV eG
... Mehr anzeigen