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Anspruch S-Kug bei Aufhebungsvertrag Arbeitnehmer

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letzte Antwort am 12.02.2019 23:06:42 von md_ll
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rattmann88
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo Community,

ich habe einen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe, mit dem ein Aufhebungsvertrag zum 31.01.2019 geschlossen wurde. Jetzt habe ich das erst nach der Lohnabrechnung Januar erfahren.

1. Frage: Ist es sinnvoll eine Wiederabrechnung auf die einzelne PNr zu machen oder nicht?

2. Frage: Vom Programm erhalte ich einen Fehler, dass bei gekündigten Arbeitnehmer keine Abrechnung von S-Kug zulässig ist, da im Januar teilweise schon witterungsbedingter Arbeitsausfall in Höhe von 68,50 h Ausfallstunden war (z.B. vom 28.-31.01.19). Zur Vermeidung von S-Kug entnimmt das Programm die Ausfallstunden aus dem Arbeitszeitkonto. Darin waren 68,5 h Plusstunden. Was muss ich ändern, damit ich diesen Fehler nicht mehr erhalten. Andere Lohnart evtl.?

Bitte um Hilfe.

Vielen Dank im Voraus

lohnetc
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Moinsen,

zu 1:

Einzel-Wiederholungsabrechnung macht die Sache übersichtlicher, die korrigierten Meldungen fallen aber auch mit der Abrechnung Februar raus (somit imho Geschmacksache)

zu 2:

Fehlermeldung ist tatsächlich nur ein Hinweis und kann ignoriert werden, SKUG wird solange gezahlt und von der Agentur erstattet, wie noch keine Kündigung/Aufhebung vorliegt. Eine mündliche Aufhebungsvereinbarung bereits am 02. Januar zum Monatsende wäre prinzipiell fatal, aber in Ihrem Fall sind ja alle SKUG-Stunden durch das angesparte Arbeitszeitkonto abgedeckt. Wobei KUG/SKUG und positives Stundenkonto ohnehin mit Vorsicht zu genießen sind.

Weiterhin viel Erfolg.

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md_ll
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Rattmann,

wenn ich Sie richtig verstehe, hat der Mitarbeiter im Januar noch kein S-KUG erhalten, weil die Ausfallstunden durch Entnahme aus dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden konnten.

Dafür haben Sie wahrscheinlich auch Zuschusswintergeld abgerechnet.

Hier wäre aus meiner Sicht eine Korrektur nötig. Ab dem Tag, an dem der Aufhebungsvertrag abgeschlossen wurde, darf kein ZWG mehr bezahlt werden.

Ich würde hier einfach das ZWG mit einer manuellen Eingabe in den Bewegungsdaten korrigieren.

Viel Erfolg

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letzte Antwort am 12.02.2019 23:06:42 von md_ll
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