Hallo,
ich habe ein Problem mit der Eintragung bei der Meldung Urlaubsausgleich für Maler. Was soll in der Spalte Ausgleichswochen/Tage eingetragen werden? Ich habe ein Bezug von Krankengeld vom 01.04. bis 18.04.2019 (14 Tage). Wenn ich dort die 14 Tage eintrage, dann schreibt er auf der Brutto-Nettoabrechnung: Kennzeichen: KrUn, Einheit: Wo, Menge: 17 (inkl. 3 Tage aus Vormonaten), Betrag: 651,95 EUR
Kann das richtig sein oder muss ich die Einheit auf der Brutto-Netto-Abr. ändern ?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
bei der Eintragung vom Urlaubsausgleich bei Krankheit muss die Ausgleichszeit in Wochen erfasst werden. Sie haben einen Krankengeldbezug vom 01.04.2019 bis 18.04.2019 und tragen somit 2 Wochen beim Ausgleichszeitraum ein.
Beispiele finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303131 - Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für LODAS)
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
was muss bei den Meldedaten (Urlaubsausgleich Maler) bei Ausgleichswochen/Tage eingetragen werden, wenn an folgenden Tagen Kurzarbeit war:
01.12.2020 bis 03.12.2020 (3 Arbeitstage) und vom 07.12. bis 16.12.2020 (8 Arbeitstage).
Viele Grüße
Dieter Huber
Hallo,
bei Kurzarbeit kann der Urlaubsausgleich bis zu 6 Wochen je Urlaubsjahr gewährt werden.
Hier genügt es, wenn sich die volle Woche während des Jahres durch einzelne ausgefallene Tage ergibt.
Es kann in den Meldeverfahren unter Monat 12/2020 der Grund Urlaubsausgleich bei Kurzarbeit gewählt werden.
Beim Beginn den 01.12.2020 beim Ende 16.12.2020 erfassen und in der Spalte Ausgleichswochen 2 eintragen (2 Wochen für 11 Arbeitstage).
Weitere Informationen zur Meldung des Urlaubsausgleichs erhalten Sie auch durch die Malerkasse.