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Urlaubsausgleich Maler

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letzte Antwort am 13.01.2021 11:52:27 von Monique_Müller
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rattmann88
Beginner
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Nachricht 1 von 4
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Hallo,

ich habe ein Problem mit der Eintragung bei der Meldung Urlaubsausgleich für Maler. Was soll in der Spalte Ausgleichswochen/Tage eingetragen werden? Ich habe ein Bezug von Krankengeld vom 01.04. bis 18.04.2019 (14 Tage). Wenn ich dort die 14 Tage eintrage, dann schreibt er auf der Brutto-Nettoabrechnung: Kennzeichen: KrUn, Einheit: Wo, Menge: 17 (inkl. 3 Tage aus Vormonaten), Betrag: 651,95 EUR

Kann das richtig sein oder muss ich die Einheit auf der Brutto-Netto-Abr. ändern ?

Vielen Dank im Voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
605 Mal angesehen

Hallo,


bei der Eintragung vom Urlaubsausgleich bei Krankheit muss die Ausgleichszeit in Wochen erfasst werden. Sie haben einen Krankengeldbezug vom 01.04.2019 bis 18.04.2019 und tragen somit 2 Wochen beim Ausgleichszeitraum ein.
Beispiele finden Sie unter der Dok.-Nr. 5303131 - Urlaub abrechnen - Maler- und Lackiererhandwerk (Beispiele für LODAS)

Mit freundlichen Grüßen


Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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DieterHuber
Beginner
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Nachricht 3 von 4
581 Mal angesehen

Hallo,

was muss bei den Meldedaten (Urlaubsausgleich Maler) bei Ausgleichswochen/Tage eingetragen werden, wenn an folgenden Tagen Kurzarbeit war:

01.12.2020 bis 03.12.2020 (3 Arbeitstage) und vom 07.12. bis 16.12.2020 (8 Arbeitstage).

Viele Grüße

Dieter Huber

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
550 Mal angesehen

Hallo, 

 

bei Kurzarbeit kann der Urlaubsausgleich bis zu 6 Wochen je Urlaubsjahr gewährt werden.
Hier genügt es, wenn sich die volle Woche während des Jahres durch einzelne ausgefallene Tage ergibt. 
Es kann in den Meldeverfahren unter Monat 12/2020 der Grund Urlaubsausgleich bei Kurzarbeit gewählt werden.
Beim Beginn den 01.12.2020 beim Ende 16.12.2020 erfassen und in der Spalte Ausgleichswochen 2 eintragen (2 Wochen für 11 Arbeitstage).

 

Weitere Informationen zur Meldung des Urlaubsausgleichs erhalten Sie auch durch die Malerkasse. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.01.2021 11:52:27 von Monique_Müller
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