Hallöchen, ich hab eine Frage zum digitalen Lohnnachweis an die Berufsgenossenschaft. Ich habe ein Mandant bei dem unterjährig ab 30.09.2018 keine Arbeitnehmer mehr beschäftigt wurden. Wie melde ich am besten die Daten an die Berufsgenossenschaft? Muss ich alle Monate dafür abrechnen um am Ende des Jahres eine Datenübermittlung zu erhalten? Oder kann ein Teillohnnachweis gesendet werden? Bei Lexinfom habe ich jedoch gelesen, dass der Teillohnnachweis nur manuell zu übermitteln ist. Ist das überhaupt noch möglich ? Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich habe die einzelnen Monate abgerechnet und dann vor der Dezember Abrechnung bei der UV den Sondertatbestand mit keine Neueinstellung geplant oder so ähnlich hinterlegt.
Das war für mich die sicherste Variante, dass die 92er Meldung und die UV-Meldung sicher klappt.
Hallo Frau Rattmann,
ich stimme björn zu. Könnten Sie bitte aber noch die Überschrift dieses Themas anpassen?
Vielen Dank.
Hallo Community,
danke für Ihre bisherigen Beiträge. Gern möchte ich noch etwas ergänzen:
UV-Jahresmeldungen werden auch unterjährig übermittelt, wenn für den digitalen Lohnnachweis ein Teillohnnachweis zu erstellen ist. Bei folgenden Sondertatbeständen wird mit der Abrechnung die UV-Jahresmeldung erstellt:
- Insolvenz (Teil-Lohnnachweis mit UV08)
- Einstellung des Betriebs (Teil-Lohnnachweis mit UV05)
- Beschäftigungsende aller Mitarbeiter, keine Neueinstellungen geplant (UV06).
Sie finden die genannten Informationen unter der Dok.-Nr. 1000622 - UV-Jahresmeldung (Grund der Abgabe 92).
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG